Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergelderhöhung für 2020 geplant


Das Bundeskabinett hat am 29. April 2020 eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für das Jahr 2020 - voraussichtlich ab Mai - beschlossen. Dem entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) müssen allerdings noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der geplanten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und wen sie betreffen wird.

Bisherige Höhe des Kurzarbeitergeldes

Derzeit erhalten Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent ihres pauschalierten Netto-Entgelts. Beschäftigte, in deren Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) mindestens ein Kinderfreibetrag von 0,5 eingetragen ist oder für die eine entsprechende Bescheinigung der Agentur für Arbeit vorliegt, erhalten 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld.

Tipp: Lohn-Training bietet eine umfangreiche Trainingseinheit zur Berechnung von Kurzarbeitergeld an.

Geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Das Sozialschutzpaket II sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit Kinderfreibetragszähler 0) und 77 Prozent (Beschäftigte mit Kinderfreibetragszähler ≥ 0,5 bzw. entsprechender Bescheinigung) vor. Ab dem siebten Monat ist eine Erhöhung auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent geplant.

Die Maßnahmen sind auf die Beschäftigungsmonate beschränkt, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund von Kurzarbeit mindestens 50 Prozent weniger verdient.

Die Erhöhung tritt voraussichtlich rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft und ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes