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Krankenversicherung in der Ausbildung: Ab 2019 wieder paritätische Finanzierung

Gesetzliche Änderung in der Krankenversicherung 2019

Deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung während der Ausbildung

Der erste Monat deiner Ausbildung ist erfolgreich geschafft. Jetzt hältst du wahrscheinlich gerade deine erste Lohnabrechnung in den Händen. Im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge sind u.a. deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) aufgeführt.

Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung während der Ausbildung

Derzeit zahlst du 7,3% von deinem Bruttolohn als sogenannten allgemeinen KV-Beitragssatz. Zusätzlich zahlst du aber auch noch einen individuellen Zusatzbeitrag für deine Krankenversicherung. Dieser kann je gesetzlicher Krankenkasse unterschiedlich sein.

Kassenindividueller Zusatzbeitrag während der Ausbildung

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fließen dem gemeinsamen Gesundheitsfonds der Krankenkassen zu. Die Krankenkassen erhalten wiederum Zuweisungen aus diesem Fonds zur Finanzierung ihrer Gesundheitsleistungen - z.B. um die Rechnung für deinen letzten Zahnarztbesuch zu begleichen - und ihrer Verwaltungskosten (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung).
Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken können, können darüber hinaus einen einkommensabhängigen, prozentualen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben.

Sonderreglung bei geringer Ausbildungsvergütung

Solltest du monatlich nicht mehr als 325,00 EUR verdienen, musst du gar keine Beiträge für deine Krankenversicherung zahlen. In diesem Fall übernimmt dein Arbeitgeber sowohl deinen Beitrag als auch deinen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB IV).

Dein Arbeitgeber zahlt in diesem Fall jedoch nicht den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, sondern einen sogenannten durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Hierbei handelt es sich um eine rechnerische Größe. Ein Expertengremium schätzt jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und Einnahmen des Gesundheitsfonds für das nächste Kalenderjahr. U.a. nach Auswertung dieser Ergebnisse legt das Bundesministerium für Gesundheit dann die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags fest. In 2018 beträgt dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 1,0%.

Solltest du deine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (z.B. Jugend- und Bildungswerke der Arbeiterwohlfahrt) absolvieren, gilt für dich auch dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag.

Beiträge deines Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ohne deinen Zusatzbeitrag) beträgt zurzeit insgesamt 14,6%. Davon zahlst du, wie bereits oben geschrieben, 7,3%. Dein Arbeitgeber trägt die restlichen 7,3%.
Die Finanzierung eines Beitrages in der Sozialversicherung zu gleichen Teilen durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bezeichnet man auch als sogenannte paritätische Finanzierung.

Ab 2019: Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags

Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG), den das Bundeskabinett beschlossen hat, zahlst du ab dem kommenden Jahr, d.h. ab 01.01.2019, nicht mehr alleine den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, sondern dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Der Beschluss des Bundeskabinetts muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und wäre dann - wenn nichts mehr verändert wird - ab dem 01.01.2019 wirksam.

Auswirkungen auf dein Netto in der Ausbildung

Nehmen wir - wie im vorherigen Blog-Beitrag - an, du verdienst brutto 500,00 EUR. Dein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz beträgt 1%.

wdt_ID KV 2018 (Azubi) Berechnung Betrag
1 Ausbildungsbrutto 500,00
2 davon KV-Beitrag 7,3% aus 500,00€ 36,50
3 davon KV-Zuschlag 1,0% aus 500,00€ 5,00
4 KV-Beiträge (Azubi-Anteil) 41,50

Du zahlst im Beispiel einen Beitrag von 36,50 EUR für deine Krankenversicherung und zusätzlich einen Zusatzbeitrag von 5,00 EUR. Dies macht zusammen 41,50 EUR an SV-Beiträgen für deine Krankenversicherung.

Bleibt es bei der für 2019 geplanten Änderung bei der Finanzierung deines kassenindividuellen Zusatzbeitrags, ergibt sich folgende Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge für dich:

wdt_ID KV 2019 (Azubi) Berechnung Betrag
1 Ausbildungsbrutto 500,00
2 davon KV-Beitrag 7,3% aus 500,00€ 36,50
3 davon KV-Zuschlag 0,5% aus 500,00€ 2,50
4 KV-Beiträge (Azubi-Anteil) 39,00

Dein Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 36,50 EUR bleibt gleich. Da dein Arbeitgeber aber die Hälfte deines Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung übernimmt, zahlst du anstatt 5,00 EUR nur noch 2,50 EUR Zusatzbeitrag zu deiner gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr senken, würde sich das natürlich weiter positiv für dich auswirken.

Tipp: Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen kannst du dich jederzeit über die aktuellen Zusatzbeitragssätze der einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen informieren.

Positiv könnte sich in diesem Zusammenhang auch für dich auswirken, dass Krankenkassen nach dem Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz ihren Zusatzbeitrag nur noch dann anheben dürfen, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer als ihre Ausgaben für einen Monat sind (Quelle: Gesetzliche Krankenversicherung: Beschäftigte ab 2019 entlastet).

Fazit

Die geplante gesetzliche Änderung bringt dir voraussichtlich nicht das große Plus in deinem Portemonnaie. Bezogen auf die Menge aller gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer bedeutet sie aber schon eine größere Summe an Entlastung und eine entsprechende Belastung für die Arbeitgeber.